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BGBl III 5/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

5. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

Vom 24. bis 28. Januar 2007 findet in Davos das World Economic Forum (WEF) 2007 statt. Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein erwartet daher einen signifikanten Zusatzverkehr durch Business-Jets. Sollte es für den Flugplatz aus meteorologischen Gründen, wie zB starke Westwinde, nicht möglich sein, das für diese Zeit erwartete Verkehrsvolumen innerhalb der geltenden Lärm-Vereinbarung mit Österreich abzuwickeln, wird für die Zeit vom 24. bis und mit 28. Januar 2007 die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992111) Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997, BGBl. III Nr. 91/2003 und BGBl. III Nr. 152/2005 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein bleiben unberührt.

Der Vorsteher der Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

Leuenberger

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich:

Faymann

Gusenbauer

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