6. Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]
[französischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 26. Juni bzw. 21. Dezember 2006 (eingelangt am 22. Dezember 2006) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Anlage
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Gusenbauer
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