491. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung
St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 621/2003, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 71/2003“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 89/2006“ ersetzt.
2. In § 2 wird die Zahl „2006“ durch die Zahl „2010“ ersetzt.
3. § 3 Abs. 1 lautet:
„(1) Ziel der Organisationseinheit ist es, als Kompetenzzentrum für Erwachsenenbildung unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Haushaltsführung gemäß § 2 BHG,
- 1. die Pläne zur Entwicklung sowie Durchführung qualitativ hochwertiger Programme zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher, nebenberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich unter Beachtung ökonomischer Kriterien (insbesondere Optimierung des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, Orientierung am öffentlichen Bedarf, effizienter Ressourceneinsatz) einzuhalten;
- 2. die Auslastung der Infrastruktur im Sinne eines kostendeckenden Wirtschaftsbetriebes beizubehalten und zu optimieren;
- 3. die Beteiligungen an Programmen der Europäischen Union und internationalen Kooperationen auszubauen;
- 4. an einer verbands- und länderübergreifenden Erwachsenenbildung-Entwicklungs- und Grundlagenarbeit gemäß den bildungspolitischen Zielen des Bundes und der Europäischen Union mitzuwirken;
- 5. in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs ein Qualifizierungs- und Akkreditierungssystem zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Weiterbildung einzurichten;
- 6. das Weiterbildungsbewusstsein und die Auseinandersetzung zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“ durch Information und Beratung zu erhöhen und zu intensivieren;
- 7. die erforderlichen Managementverfahren (Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems, ökonomischer Ressourceneinsatz, Orientierung am Bedarf und Markt, Kosten-Nutzenrechnung, Budgetmanagement und Mitarbeiterführung) entsprechend den Anforderungen anzupassen und anzuwenden;
- 8. den Budgetbedarf in der Projektperiode zu stabilisieren;
- 9. die Beibehaltung und Entwicklung einer bedarfsgerechten und funktionalen Infrastruktur auf der Basis eines Bau- und Einrichtungskonzeptes zu gewährleisten.“
4. In § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 werden die Zahlen „2007“ jeweils durch die Zahl „2011“ ersetzt.
5. In § 14 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 2 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 491/2006 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.“
6. Die Anlage lautet:
„Anlage
Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHG
1. Strategische Zielsetzung des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang und rechtlicher Bezug
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (im Folgende: die Organisationseinheit) ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Rechtsgrundlage des § 11 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003).
Die Organisationseinheit hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und Volksbibliothekaren unter der Leitung anerkannter Fachleute und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern - etwa durch Veranstaltungen von Kursen, Seminaren, Tagungen, Lehrgängen und die Bereitstellung einer funktionalen Infrastruktur.
Die Organisationseinheit ist nach Maßgabe der Verordnung BGBl. II Nr. 152/2005 berechtigt, die dort genannten Lehrgänge als „Lehrgänge universitären Charakters“ zu bezeichnen und den Absolventen die dort genannten Bezeichnungen zu verleihen.
Zentraler Angelpunkt - bezogen auf nationale und internationale weiterbildungspolitische Ziele (insbesondere Konzeptionen der Europäischen Union, Regierungsprogramme, Weiterbildungs-Entwicklungspläne) ist das Prinzip des „Lebensbegleitenden Lernens“.
Im Hinblick darauf ist die Organisationseinheit eingebunden als
- - Kompetenzzentrum zwecks Förderung der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern im Bereich des „Lebensbegleitenden Lernens“,
- - als Instrument zur Verstärkung des Weiterbildungsbewusstseins und zur Entwicklung des Weiterbildungssystems (Zusammenarbeits-Plattform),
- - Qualitätssicherungsinstrument zwecks Neuausrichtung und Anpassung an Standards der Europäischen Union,
- - Partner eines in Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung Österreichs entwickelten Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung („Weiterbildungsakademie“).
2. Schlüsselaufgaben der Organisationseinheit
Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf 3 Zielebenen:
2.1. Auf Zielebene I sind im Sinne der sozialwissenschaftlich-pädagogischen Vorstellung von Kompetenz zu entwickeln und zu fördern:
Potentiale, Fähigkeiten und Dispositionen von Einzelpersonen und Gemeinschaften, wie etwa Bildungsmanager, Referenten, Kursleiter, Bildungsberater, Bibliothekare, Bildungsinitiativen sowie Bildungsorganisationen durch Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (Kursen, Seminaren, Tagungen und Lehrgängen).
In diesem Zusammenhang sind zu gewährleisten:
A. Pädagogische Serviceleistungen insbesondere
- - Beratung in Fragen des Lehrens und Lernens, des Bildungsmanagements und der Organisationsentwicklung in der Erwachsenenbildung,
- - Publikationen und Dokumentationen,
- - Zugang zur Bibliothek der Organisationseinheit, die über umfangreiche Fachliteratur verfügt.
B. Bereitstellung einer funktionalen und modernen Infrastruktur (insbesondere Räume, Einrichtung, technische Ausstattung) für Veranstalter aus Erwachsenenbildung, Lehrerfortbildung, Wissenschaft, Forschung und betrieblicher Weiterbildung.
C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.
2.2. Auf Zielebene II geht es um die Entwicklung einer systematischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern in Österreich - insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven - durch
C. Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmer.
2.2. Auf Zielebene II geht es um die Entwicklung einer systematischen Aus- und Weiterbildung von Erwachsenenbildnern in Österreich - insbesondere im Kontext europäischer Perspektiven - durch
- - wissenschaftlich orientierte Mitwirkung bei der Grundlagenarbeit,
- - die Förderung des fachlichen Diskurses auf der Plattform www.erwachsenenbildung.at und in Form von Tagungen,
- - Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Kooperation mit österreichischen und internationalen Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen.
2.3. Auf Zielebene III geht es um die Mitwirkung an Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Weiterbildung in Österreich und in der Europäischen Union - in Kooperation mit anderen Einrichtungen des Bereiches „Lebensbegleitendes Lernen“.
3. Ziele
3.1. Fachbezogene Ziele im Bereich Aus- und Weiterbildung:
- A. Systematische Beiträge zur Professionalisierung und Verbesserung der Professionalität durch verstärkte Schwerpunktsetzung in Richtung bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger Angebote zur Aus- und Weiterbildung hauptberuflicher/nebenberuflicher/ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung und im öffentlichen Bibliotheksbereich,
- B. verstärkte Beteiligung an Programmen der Europäischen Union und internationale Kooperation,
- C. Entwicklung und Erprobung spezieller Bildungsprogramme (etwa für Frauen, ältere Menschen, Minderheiten, Migranten),
- D. Entwicklung von Standardisierung und Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung,
- E. Information, Dokumentation sowie Fachmedium für Erwachsenenbildung.
3.2. Ziele im Bereich wissenschaftsorientierter Grundlagen- und Entwicklungsarbeit sowie der Entwicklung des Weiterbildungssystems:
- A. Mitwirkung beim Aufbau einer systematischen Grundlagenarbeit (Bildungsbedarf, Entwicklungsstand, Perspektiven in Europa und in außereuropäischen Ländern; Qualitätsstandards und Zertifizierung), Analyse der Erwachsenenbildungssituation, internationaler Vergleich, Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erwachsenenbildung in Form von Erhebungen, Studien, Dokumentationen und Publikationen nach Maßgabe der personellen und ökonomischen Möglichkeiten,
- B. Ausbau der Organisationseinheit als Kooperations- und Koordinierungsplattform auf allen Ebenen, insbesondere zwecks verbands- und länderübergreifender Grundlagen- und Entwicklungsarbeit unter Berücksichtigung der europäischen Dimension,
- C. Verstärkung des Weiterbildungs-Bewusstseins durch Beratung sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema des „Lebensbegleitenden Lernens“.
3.3. Managementziele:
- - Effizienter Einsatz der Ressourcen hinsichtlich der bildungspolitischen Zielsetzungen,
- - bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur,
- - kostendeckende Führung des Wirtschaftsbetriebes,
- - Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
- - Sicherung und Ausbau des eingerichteten Qualitätsmanagement-Systems,
- - systematische Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen gemäß aktuellem Bau- und Einrichtungskonzept.
4. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren
Die in Z 3 genannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen und Indikatoren
Entwicklung des Indikators | ||||||
Ziele | Leistungen | Indikator | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
3.1. A | Durchführung der geplanten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen | Anzahl der geplanten und durchgeführten Veranstaltungstage | 190 | 200 | 210 | 210 |
3.1. B | Beteiligung an Programmen der Europäischen Union | Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung | 2 | 2 | 3 | 3 |
3.1. B | Beteiligung an Kooperations-Projekten | Anzahl der Projekte mit nachweislich aktiver Beteiligung | 11 | 12 | 12 | 12 |
3.1. C | Entwicklung von Konzepten für spezielle Bildungsprogramme | Anzahl der zielgruppenspezifischen Konzepte/Programme | 2 | 2 | 2 | 2 |
3.1. D | Akkreditierungs- und Anerkennungssystem | geplante Akkreditierungen (Personen) | 100 | 150 | 200 | 200 |
„Weiterbildungsaka-demie“ | Angebote | 10 | 20 | 40 | 100 | |
3.1. E | Erwachsenenbildungs-Portal und Online Magazin | Zugriffe | 20 000 | 25 000 | 25 000 | 25 000 |
3.2. A. | Studien, Expertisen, Evaluierungen und Dokumentationen | quantitatives Ausmaß | 8 | 10 | 10 | 10 |
3.2. A./ B./ C. | Fachvorträge und fachspezifische Beiträge im Rahmen von Veranstaltungen im Haus und extern | quantitatives Ausmaß | 15 | 15 | 15 | 15 |
3.3. | Bestmögliche Auslastung der gesamten Infrastruktur | Auslastungsgrad und kostendeckende Führung des Wirtschaftsbetriebes | 60% | 60% | 60% | 60% |
Sicherung und Ausbau des Qualitätsmanagement-Systems | Auditierung durch eine renommierte Zertifizierungs- und Begutachtungsorgani-sation gemäß ÖNORM ISO 9001:2000 | Auditierung | Auditierung | Auditierung und Verlängerung des Zertifikates | Auditierung |
5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen
Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung nicht budgetwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Zentralleitung geleistet werden.
5.1. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen
Ausgangspunkt | |||||
BVA 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | |
Ausgaben | |||||
UT 0 | 1 022 000,- | 1 054 000,- | 1 100 000,- | 1 134 000,- | 1 168 000,- |
UT 3 | 54 000,- | 55 000,- | 55 000,- | 55 000,- | 55 000,- |
UT 7 | 1 000,- | 1 000,- | 1 000,- | 1 000,- | 1 000,- |
UT 8 | 957 000,- | 1 150 000,- | 1 180 000,- | 1 200 000,- | 1 220 000,- |
Summe Ausgaben | 2 034 000,- | 2 260 000,- | 2 336 000,- | 2 390 000,- | 2 444 000,- |
Einahmen | |||||
UT 4 | 1 028 000,- | 1 154 000,- | 1 230 000,- | 1 284 000,- | 1 338 000,- |
UT 7 | 2 000,- | 2 000,- | 2 000,- | 2 000,- | 2 000,- |
Summe Einnahmen | 1 030 000,- | 1 156 000,- | 1 232 000,- | 1 286 000,- | 1 340 000,- |
Saldo | 1 004 000,- | 1 104 000,- | 1 104 000,- | 1 104 000,- | 1 104 000,- |
5.1.1. Ausgangsbasis für die Berechnung des Personalaufwandes im Projektzeitraum 2007 bis 2010 sind:
- - die tatsächlich besetzten Planstellen im Ausmaß von 28,
- - der Bundesvoranschlag 2006 sowie
- - die einkalkulierten vorhersehbaren Erhöhungen der Personalausgaben infolge dienst- und besoldungsrechtlicher Regelungen (ausgenommen allfällige Leistungsprämien).
5.1.2. Aufwendungen: Bei den Aufwendungen sind Mehrausgaben einkalkuliert. Die Erhöhung bei den Posten „Honorare an Einzelpersonen“ und „Honorare an Firmen“ berücksichtigt zusätzliche Veranstaltungen für die Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung.
5.1.3. Einnahmen: Bei der Vorausrechnung wurde für 2007 die Nichtverfügbarkeit des Berghauses wegen Generalsanierung berücksichtigt. Für 2008 - nach Beendigung der Umbauarbeiten - sind erhöhte Einnahmen durch Umsatzausweitung projektiert. Durch zusätzliche Veranstaltungen im Rahmen der Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung ist mit einer Erhöhung der Einnahmen durch Seminarbeiträge zu rechnen.
5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen
Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.
5.1.3. Einnahmen: Bei der Vorausrechnung wurde für 2007 die Nichtverfügbarkeit des Berghauses wegen Generalsanierung berücksichtigt. Für 2008 - nach Beendigung der Umbauarbeiten - sind erhöhte Einnahmen durch Umsatzausweitung projektiert. Durch zusätzliche Veranstaltungen im Rahmen der Umsetzung eines Qualifizierungs- und Akkreditierungssystems für Erwachsenenbildung ist mit einer Erhöhung der Einnahmen durch Seminarbeiträge zu rechnen.
5.2. Darstellung der im Projektzeitraum erforderlichen Planstellen
Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.
Ausgangspunkt | |||||
2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | |
Beamte - Verwendungsgruppe | |||||
A1 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Summe Beamte | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Vertragsbedienstete - Entlohnungsgruppe | |||||
v1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
v2 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 |
v3 | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 6,5 |
h2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
h4 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
h5 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Summe Vertragsbedienstete | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 |
Planstellen gesamt | 28 | 28 | 28 | 28 | 28 |
Gehrer
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