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BGBl II 333/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

333. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

333. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Zollrechts-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2005, wird verordnet:

Die Zollrechts-Durchführungsverordnung (ZollR-DV 2004), BGBl. Nr. 184/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 406/2005, wird wie folgt geändert:

1. § 25 Abs. 1 Z 1 lautet:

  1. „1. Titel I, soweit
  2. a. es sich um motorisierte Beförderungsmittel handelt,
  3. b. der Antragsteller
  4. i. vor der Übersiedlung bereits einen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft hatte, oder
  5. ii. nach der Übersiedlung einen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beibehält,

    oder

  6. c. der Antrag durch den Beteiligten vor Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes im Anwendungsgebiet gestellt wird;“

2. § 26 Abs. 4 Z 2 lautet:

  1. „2. nach Ablauf der in Z 1 genannten Frist notwendige Ergänzungen des Hausrates im Sinne von Z 1, sofern der Gesamtwarenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.“

3. In § 30 Abs. 3 wird die Wortfolge „26 der Fassung“ durch die Wortfolge „26 in der Fassung“ ersetzt.

4. § 30 wird folgender Abs. 4 angefügt:

  1. „(4. § 25 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. 4 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 333/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.“

Grasser

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