292. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006 (BStG 1971), wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Gaweinstal, Wilfersdorf, Mistelbach, Hauskirchen, Großkrut, Herrnbaumgarten und Poysdorf wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/1-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.
Gorbach
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