273. Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung vom 30. Jänner 1985, mit der der Verkauf von mit gefährlichen Gasfedern ausgestatteten Bürodrehstühlen und ähnlichen Stühlen verboten wird, aufgehoben wird
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, wird verordnet:
§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Jänner 1985, mit der der Verkauf von mit gefährlichen Gasfedern ausgestatteten Bürodrehstühlen und ähnlichen Stühlen verboten wird, BGBl. Nr. 71/1985, wird aufgehoben.
Haubner
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