220. Kundmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche, Namensänderungen sowie Umgliederung von Gemeinden der Evangelischen Kirche in eine andere Superintendenz
Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:
- 1. Der als Werk der Evangelischen Kirche A.B. errichtete Ungarische Seelsorgedienst A.B. wurde mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 aufgelöst. Er hat damit die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren.
- 2. Die Ungarische Evangelische Gemeinde A.B. mit Sitz in Capistrangasse 2/15, 1060 Wien, wurde als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. mit Wirkung vom 17. Dezember 2003 errichtet. Sie genießt gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 3. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Mistelbach und deren Tochtergemeinde Laa/Thaya wurde mit Wirkung vom 23. April 2004 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Mistelbach und Tochtergemeinde A.u.H.B. Laa/Thaya.
- 4. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz, linkes Murufer-Heilandskirche, wurde mit Wirkung vom 29. April 2004 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche.
- 5. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Stockerau wurde mit Wirkung vom 27. April 2004 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Stockerau.
- 6. Das Evangelische Schulwerk Diakonie Kärnten wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 gemäß § 219 der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich als Werk der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet und genießt gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 7. Die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Bruck/Leitha mit Sitz in Raiffeisengürtel 55, 2460 Bruck/Leitha, wurde mit Wirkung vom 11. Dezember 2004 aus der Evangelischen Superintendenz A.B. Wien ausgegliedert und in die Evangelische Superintendenz A.B. Niederösterreich eingegliedert.
- 8. Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Stockerau mit Sitz in Manhartstraße 24, 2000 Stockerau, wurde mit Wirkung vom 21. Jänner 2005 aus der Evangelischen Superintendenz A.B. Wien ausgegliedert und in die Evangelische Superintendenz A.B. Niederösterreich eingegliedert.
- 9. Die Evangelische Tochtergemeinde A.B. Leobersdorf, zugehörig zur weiterhin bestehen bleibenden Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Bad Vöslau, wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2005 aufgelöst und verliert die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 10. Die Ghanaische Evangelische Gemeinde mit Sitz in Braunhubergasse 20, 1110 Wien, wurde mit Wirkung vom 13. Mai 2005 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich errichtet und genießt die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 11. Die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Korneuburg mit Sitz in Kielmannseggasse 8, 2100 Korneuburg, wurde mit Wirkung vom 19. September 2005 aus der Evangelischen Superintendenz A.B. Wien ausgegliedert und in die Evangelische Superintendenz A.B. Niederösterreich eingegliedert.
Gehrer
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