210. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur 21. Änderung der Verordnung über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (21. Änderung der Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006)
Gemäß § 1 Abs. 5 und 6 sowie der §§ 2 und 2c des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2005, wird verordnet:
§ 1. Die Anhänge der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006), BGBl. II Nr. 80/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 192/2006, werden durch die Anhänge zu dieser Verordnung ersetzt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2006 in Kraft.
Anhang A
Schutzzonen
Keine Zonen.
Anhang B
Überwachungszonen um österreichische Schutzzonen
Keine Zonen.
Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten
Keine Zonen.
Rauch-Kallat
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