194. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Dienstgrade der Militärseelsorger geändert wird
Auf Grund der §§ 152 Abs. 5 und 271 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Dienstgrade der Militärseelsorger, BGBl. II Nr. 300/2003, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. I Nr. 7/2003“ durch die Zitierung „BGBl. I Nr. 165/2005“ ersetzt.
2. In der dem § 1 Abs. 1 nachstehenden Tabelle werden neben dem Wort „Militärerzdekan“ die Worte „stellvertretender Leiter und Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ durch die Worte „Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ ersetzt.
3. Im § 4 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Promulgationsklausel und § 1 Abs. 1, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2006, treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.“
Platter
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