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BGBl II 163/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

163. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

163. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes - BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2005, wird verordnet:

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 27. März 2006 in Kraft.

(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2006/04 bis 2006/11 anzuwenden.

Bartenstein

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