28. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Tierschutz-Kontrollverordnung geändert wird
Aufgrund des § 35 Abs. 3, 5 und 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, wird - in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - die Tierschutz-Kontrollverordnung, BGBl. II Nr. 492/2004, wie folgt geändert:
Der Einleitungssatz in Anhang 1 Punkt A lautet:
„A. Als ausreichend qualifiziert gemäß § 6 Abs. 1 gelten Personen, die den erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen mit einem Zeugnis belegen können:“
Rauch-Kallat
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)