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BGBl III 183/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

183. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

183. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung hat Dänemark am 30. Oktober 2006 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 158/2006) hinterlegt und dabei folgende Erklärung abgegeben:

In Übereinstimmung mit Art. 6 des Übereinkommens hat die Regierung des Königreiches Dänemark das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten benannt, um Beglaubigungen gemäß Art. 3 Abs. 1 auszustellen.

Weiters teilte die Regierung des Königreiches Dänemark mit, dass das Übereinkommen nicht auf Grönland und die Färöer Inseln Anwendung findet.

Schüssel

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