vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 99/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

99. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
(NR: GP XXII RV 1116 AB 1227 S. 129. BR: AB 7443 S. 729.)

99. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[ungarischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. März 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 36 Abs. 1 mit 1. Juni 2006 in Kraft.

Anlage

Deutscher Vereinbarungstext 

Anlage

Ungarischer Vereinbarungstext 

Schüssel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)