93. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (BGBl. Nr. 467/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2001) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Albanien | 28. Dezember 2004 |
Kasachstan | 25. Jänner 2005 |
Lettland | 18. Dezember 2003 |
Liberia | 16. September 2005 |
Türkei | 21. März 2006 |
Ukraine | 12. September 2003 |
Zypern | 1. Juli 2002 |
Weiters hat Serbien und Montenegro mit Wirksamkeit vom 27. April 1992 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Republik Zypern folgenden Vorbehalt erklärt:
Die Republik Zypern erachtet sich nicht an die Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten gem. Art. 20 Abs. 2 bis 7 des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen gebunden.
Schüssel
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