81. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 54/2005, wird wie folgt geändert:
1. Art. 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
2. In Art. 151 Abs. 31 wird der Ausdruck „Abs. Z 9“ durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 9“ ersetzt.
3. Art. 151 wird folgender Abs. 33 angefügt:
„(33) In der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 81/2005 treten in Kraft:
- 1. Art. 151 Abs. 31 mit Ablauf des 30. Dezember 2004;
- 2. Art. 8 Abs. 3 mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes.“
Fischer
Schüssel
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