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BGBl II 476/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

476. Kundmachung: Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

476. Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß § 11a Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2004, wird verlautbart:

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

1. Abschnitt

Darstellung des Ist-Zustandes (STICHTAG 1. JULI 2005)

Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen:

Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs- gruppe

Frauenanteil

%-Anteil an Gesamt-Belegschaft

Männeranteil

%-Anteil an Gesamt-Belegschaft

Gesamtbeschäftigte

A1

53

28,49

133

71,51

186

A2

20

36,36

35

63,64

55

A3

38

88,37

5

11,63

43

A4

12

92,31

1

7,69

13

A5

1

25,00

3

75,00

4

A6

0

0,00

1

100,00

1

A7

5

55,56

4

44,44

9

Gesamt

129

41,48

182

58,52

311

Darstellung der Frauenquote

§ 2. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwen­dungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %. Gegenüber dem Frauenförde­rungsplan 2004/2005 ist jedoch eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 22,60 % auf 28,49 %, in der Verwendungsgruppe A2 hingegen eine Senkung von 37,29 % auf 36,36 % zu verzeichnen.

Verwendung im Prüfungsdienst

§ 3. Da die Kernaufgabe des Rechnungshofes die Prüfungstätigkeit bildet, wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 311 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 240 im Prüfungsdienst tätig; 72 Prüferinnen (30 %) stehen 168 Prüfern (70 %) gegenüber (Frauenförderungs­plan 2004/2005: 26,27 % bzw. 73,73 %).

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prü­fungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförde­rungs­planes 1994/95 mehr als verdoppelt hat.

Frauenförderungsplan

Prüferinnen

%-Anteil an Summe Prüfer/innen

Prüfer

%-Anteil an Summe Prüfer/innen

Summe Prüfer/innen

1994/1995

28

11,48

216

88,52

244

1996/1997

35

14,71

203

85,29

238

1998/1999

46

19,01

196

80,99

242

2000/2001

53

21,46

194

78,54

247

2002/2003

59

23,98

187

76,02

246

2004/2005

62

26,27

174

73,73

236

2006/2007

72

30,00

168

70,00

240

Von den 129 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 55,81 % im Prüfungsdienst tätig, von den 182 im Rechnungshof beschäftigten Männern hingegen 92,31 % (Frauen­förderungsplan 2004/2005: 52,99 % bzw. 92,06 %).

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

§ 4. Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

(1) Verwendungsgruppe A1:

  1. )
  2. )

31 Männer, 4 Frauen; 0 unbesetzt

davon zusätzliche Funktion der Sektionsleitungstellvertretung:

3 Männer; 2 Frauen; 0 unbesetzt

Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung:

50 Männer, 19 Frauen; 3 unbesetzt

Insgesamt bestehen somit 114 besetzte (und 3 unbesetzte) Funktionen; hievon 25 mit Frauen besetzt, dies sind 21,93 % (Frauenförderungsplan 2004/2005: 16,52 %).

(2) Verwendungsgruppe A2:

Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50 % (Frauenförderungsplan 2004/2005: 50 %).

(3) Verwendungsgruppe A3:

Insgesamt bestehen somit 12 Funktionen; hievon sind 10 mit Frauen besetzt, dies sind 83,33 % (Frauenförderungsplan 2004/2005: 77,78 %).

Aus- und Weiterbildung

§ 5. Im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 1. Juli 2005 waren folgende Kursanmeldun­gen bzw. absolvierte Seminartage für Bedienstete im Prüfungsdienst zu verzeichnen:

Kursart

Anmeldung von

Frauen Männern

Seminartage besucht von

Frauen Männern

Grundausbildung (RH, BKA)

21

19

490

584

Sonstige Kurse (BKA)

32

60

91

164

Externe Seminare

194

372

316

737

Interne Seminare

1.029

1.409

1.663

2.471

Summe

1.276

1.860

2.560

3.956

Dies ergibt eine durchschnittliche Anzahl an Seminartagen je Teilnehmerin von 2,01 Tagen und je Teilnehmer von 2,13 Tagen.

Bewerbungen

§ 6. Im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 1. Juli 2005 bewarben sich insgesamt 206 Frau­en und 211 Männer, davon 119 Frauen und 146 Männer für den Prüfungsdienst, sowie 87 Frauen und 65 Männer für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden 14 Frauen und 22 Männer für den Prüfungsdienst sowie 5 Frauen und 3 Männer für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 38,89 % Frauen zu 61,11 % Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 62,50 % Frauen und 37,50 % Männer.

Arbeitszeitregelung

§ 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungs­hof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch schon in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Unterrepräsentation

§ 8. Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in den meisten Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 B-GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rech­nungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote im Prüfungs­dienst.

Kommissionen und Arbeitsgruppen

§ 9. Bei der Zusammensetzung von Kommissionen ist gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer Bedacht zu nehmen. Die Mitarbeit von Frauen in Arbeitsgruppen ist zu ermöglichen. Frauen sind in Kommissionen wie folgt vertreten:

  1. - Aufnahmekommission (7 Frauen)
  2. - Disziplinarkommission beim Rechnungshof (3 Frauen)
  3. - Leistungsfeststellungskommission (5 Frauen)

2. Abschnitt

§ 10. (1) Eine Frauenquote von 40 % im Prüfungsdienst ist anzustreben. Der Soll-Zu­stand wäre erreicht, wenn im Prüfungsdienst

  1. - in der Verwendungsgruppe A1 ein Zuwachs von 53 auf 75 Frauen (+ 41,51 %) und
  2. - in der Verwendungsgruppe A2 ein Zuwachs von 19 auf 22 Frauen (+ 15,79 %)

zu verzeichnen wäre.

(2) Eine Annäherung an die Frauenquote von 40 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn

ausübten.

Im Bereich der Sektionsleiter-Stellvertretung ist die Frauenquote von 40 % erreicht.

(3) Seit Erstellung des Frauenförderungsplanes 1994/95 war im Prüfungsdienst eine Erhöhung des Standes an Prüferinnen um 44 zu verzeichnen, während sich die Zahl der Prüfer um 48 verminderte.

3. Abschnitt

Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2011 und verbindliche Vorgaben

Fluktuation und Prognose

§ 11. (1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 1. Juli 2005 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2009 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:

Vom 1. Juli 2003 bis 1. Juli 2005 ausgeschiedene Bedienstete:

 

Frauen

Männer

in Summe

Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses: Übertritt und Versetzung in den Ruhestand gemäß §§ 13, 14 und 15 sowie §§ 236b und 236c des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979)

3

34

37

Auflösung des Dienstverhältnisses

3

5

8

Versetzung gemäß § 38 BDG 1979

1

0

1

insgesamt

7

39

46

(2) Ab dem Stichtag 1. Juli 2005 bis Ende des Jahres 2011 kann mit weiteren, durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters bedingten Abgängen von 1 Frau und 23 Männern gerechnet werden, und zwar

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Frauen

1

Männer

1

2

3

3

5

4

5

(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Be­werbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in sei­nen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.

Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteiles in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2007 gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG

§ 12. Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in Höhe von 40 % in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.

Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber (Stichtag 1. Juli 2005).

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

verbindliche Zielvorgaben in %

Sektionsleitung

5

0

5

0,0

20,0

Abteilungsleitung

31

4

35

11,4

17,1

davon Sektionsleitungstellvertretung

3

2

5

40,0

-

Abteilungsleitungstellvertretung, Prüfungs- und Fachbereichsleitung

50

19

69

27,5

34,8

4. Abschnitt

Besondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG

Organisation

§ 13. (1) Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit der Ar­beit von Frau und Mann und der Chancengleichheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitar­bei­ter. Alle Inhaberinnen und Inhaber von Funktionen im Rechnungshof haben die not­wendigen Frauenförderungsmaßnahmen mitzutragen.

(2) Frauenförderungsmaßnahmen sind bei der Gesamtplanung, bei der Personal­planung und bei Organisationsänderungen zu berücksichtigen.

(3) Die Transparenz der Entscheidungsstrukturen und die Durchführung des Frauenförderungsgebots sind insbesondere durch folgende Maßnahmen im Aktenlauf sicherzustellen:

  1. 1. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist einzubinden:
    1. )
    2. )
    3. )
    4. )
  2. 2. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat vor der beabsichtigten Durchführung folgender Personalmaßnahmen das Recht zur schriftlichen Stellungnahme:
    1. )
    2. )
    3. )
    4. )
  3. 3. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist über folgende verfügte personelle und organisatorische Maßnahmen zu informieren:
    1. )
    2. )
    3. )
    4. )
    5. )
    6. )

Aufnahme und beruflicher Aufstieg

§ 14. (1) Die Ausschreibung bzw. Bekanntmachung von zur Besetzung gelangenden Planstellen und Funktionen hat mit der Zielsetzung, insbesondere Frauen für den Prü­fungsdienst im Rechnungshof zu gewinnen, zu erfolgen.

(2) Nach der Aufnahme sind die Mitarbeiterinnen im Zuge von Integrationsmo­dulen unter Mitwirkung der Gleichbehandlungsbeauftragten in die Organisation des Rech­nungshofes einzuführen.

(3) Der berufliche Aufstieg von Mitarbeiterinnen ist durch vorrangige Zulassung zu externen Bildungsveranstaltungen, insbesondere zur Führungskräfteausbildung, zu fördern.

Aus- und Fortbildung

§ 15. Die Aus- und Fortbildung hat nach dem vom Rechnungshof entwickelten Kon­zept zu erfolgen. Das Konzept regelt die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung der Mit­ar­beiterinnen und der Mitarbeiter des Rechnungshofes durch individuelle Beratung, Erhe­bung des Bildungsbedarfs und Erstellung des Bildungsangebotes sowie die Ent­wick­lung von Führungskräften unter dem Aspekt der Frauenförderung.

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

§ 16. Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Be­ruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Be­endigung ihres Karenzurlaubes die Möglich­keit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.

Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 17. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B-GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihr zur Verfügung zu stellen.

Moser

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