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BGBl II 459/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

459. Verordnung: Akkreditierung der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Zertifizierung von Personen

459. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Zertifizierung von Personen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:

§ 1. Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit Sitz in 1201 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65, wird als Stelle, die Personen zertifiziert (gemäß EN ISO/IEC 17024), akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Sicherheitsfachkräften auf Basis der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau - SFK-VO, BGBl. Nr. 277/1995, in der geltenden Fassung.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

Bartenstein

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