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BGBl II 374/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

374. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2006

374. Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2006 festgesetzt werden

Auf Grund des § 108 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 108f und 617 Abs. 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2005, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

§ 1. Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 mit 1,025 festgesetzt.

§ 2. Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2006 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 875 Euro monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 46,88 Euro.

Schüssel Gorbach Plassnik Gehrer Grasser Rauch-Kallat Prokop Platter Gastinger Pröll Haubner Bartenstein

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