vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 373/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

373. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

373. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2004, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 7 140 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

Burgenland: ………………………………..

125

Kärnten: ……………………………………

165

Niederösterreich: …………………………..

160, davon 23 für Schaustellerbetriebe

Oberösterreich: …………………………….

260, davon 23 für Schaustellerbetriebe

Salzburg: …………………………………..

2 335

Steiermark: ………………………………...

495, davon 18 für Schaustellerbetriebe

Tirol: ……………………………………....

2 950, davon 4 für Schaustellerbetriebe

Vorarlberg: ………………………………...

600

Wien:………………………………………

50, davon 5 für Schaustellerbetriebe

§ 2. (1) Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungs­bereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilt werden. Die Geltungsdauer dieser Beschäftigungsbewilligungen darf 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2006 enden.

(2) Staatsangehörige derjenigen Staaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2006 außer Kraft.

Bartenstein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)