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BGBl II 312/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

312. Verordnung: Änderung der Pflanzenschutzverordnung

312. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird verordnet:

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 179/2005, wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgender § 6c samt Überschrift eingefügt:

„Meldeformular

§ 6c. Für die Meldung des Empfangs von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern gemäß § 10 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes 1995 ist das Formblatt gemäß Anhang 9 zu verwenden. Das Formblatt ist den betroffenen Verkehrskreisen jedenfalls auch in elektronischer Form zugänglich zu machen.“

2. Dem § 19 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 6c nebst Anhang 9 tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.“

3. Es wird folgender Anhang 9 angefügt:

(Anhang 9 siehe Anlagen)

Anhang 9

Meldung über den Empfang von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern 

Pröll

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