312. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird verordnet:
Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 179/2005, wird wie folgt geändert:
1. Es wird folgender § 6c samt Überschrift eingefügt:
„Meldeformular
§ 6c. Für die Meldung des Empfangs von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern gemäß § 10 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes 1995 ist das Formblatt gemäß Anhang 9 zu verwenden. Das Formblatt ist den betroffenen Verkehrskreisen jedenfalls auch in elektronischer Form zugänglich zu machen.“
2. Dem § 19 wird folgender Abs. 14 angefügt:
„(14) § 6c nebst Anhang 9 tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.“
3. Es wird folgender Anhang 9 angefügt:
(Anhang 9 siehe Anlagen)
Anhang 9
Meldung über den Empfang von Verpackungsmaterial aus Holz mit Ursprung in Drittländern
Pröll
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