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BGBl II 285/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

285. Kundmachung: Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

285. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung zweier Wortfolgen in der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des § 57 Abs. 4 sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in § 57 Abs. 4 Z 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30/1991, als gesetzwidrig aufgehoben.

Bartenstein

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