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BGBl II 231/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

231. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

231. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2005, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung - GSV, BGBl. Nr. 430/1994, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 20/2005, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 5 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 12. Juni 2005 geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 25. Jänner 2005, BGBl. II Nr. 20/2005, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten 

Bartenstein

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