231. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2005, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung - GSV, BGBl. Nr. 430/1994, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 20/2005, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs 5 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 12. Juni 2005 geregelt.
- 2. Die Kundmachung vom 25. Jänner 2005, BGBl. II Nr. 20/2005, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten
Bartenstein
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