135. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die SBH-Prüfungsbefreiungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes - WTBG, BGBl. I Nr. 58/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2001, wird verordnet:
Die SBH-Prüfungsbefreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 64/2001, wird wie folgt geändert:
In § 1 wird in Abs. 1 lit. b, Abs. 2 lit. b und Abs. 3 lit. b jeweils nach der Wortfolge „Berufsförderungsinstitut der AK und des ÖGB“ das Wort „oder“ durch einen Beistrich ersetzt und nach der Wortfolge „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ die Wortfolge „oder der Akademie für Recht und Steuern“ eingefügt.
Bartenstein
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