114. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe geändert wird
Auf Grund des § 42 Abs. 2b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 94/2004, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe, BGBl. Nr. 855/1994, wird wie folgt geändert:
Nach Ziffer 8 werden folgende Ziffern 9 und 10 angefügt:
„9. Graz-Süd CCT
10. Enns Hafen“
Gorbach
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