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BGBl II 95/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

95. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

95. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes - BUAG, BGBl. Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/2004, wird verordnet:

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 28. März 2005 in Kraft.

(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2005/04 bis 2005/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum umfasst die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen des Monats.

Bartenstein

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