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BGBl II 35/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Verordnung: Änderung der 7. Monatsausweisverordnung

35. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die 7. Monatsausweisverordnung geändert wird

Auf Grund von § 74 Abs. 1 und 4 bis 6 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2004, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:

Die 7. Monatsausweisverordnung - 7. MAUS-VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde, BGBl. II Nr. 599/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 350/2004, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 Z 3 wird im letzten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.

2. In § 1 Abs. 3 Z 4 wird im ersten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.

3. In § 1 Abs. 3 Z 5 lit b wird im letzten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.

4. In Teil A2, Kapitel 1. (BETEILIGUNGEN-AKTIVA), der Anlage, wird in der Tabelle zur Überschrift „b) Indirekt gehaltene Beteiligungen an in- und ausländischen Kreditinstituten und Nichtbanken“ in Zeile 1 die Wortfolge „Nominalbeträge der gehaltenen Beteiligungen an „über <Identnummer>““ ersetzt durch die Wortfolge „Nominalbeträge der gehaltenen Beteiligungen an „an <Identnummer>““.

5. Fußnote 9 lautet:

„In der Hierarchieebene „1“ (das ist die erste Stufe über der indirekt gehaltenen Beteiligung) ist die entsprechende Identnummer der direkt gehaltenen Beteiligung anzuführen.“

6. In Teil A2, Kapitel 2. (ANTEILSRECHTE-PASSIVA), der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „b) Indirekt gehaltene Anteilsrechte von in- und ausländischen Kreditinstituten und Nichtbanken“ in Zeile 1 die Wortfolge „Nominale von „über <Identnummer>““ ersetzt durch die Wortfolge „gehaltenes Nominale von „von <Identnummer>““.

7. Fußnote 15 lautet:

„In der Hierarchieebene „1“ (das ist die erste Stufe unter dem indirekt gehaltenen Anteilsrecht) ist die entsprechende Identnummer des direkt gehaltenen Anteilsrechts anzuführen.“

8. In Teil B1, Kapitel 1A. (RESTLAUFZEITENSTATISTIK-AKTIVA), der Anlage wird in Zeile 2 der Begriff „ISO-Code XO“ ersetzt durch „ISO-Code XL“.

9. In Teil B1, Kapitel 1B. (RESTLAUFZEITENSTATISTIK-PASSIVA), der Anlage wird in Zeile 1 der Begriff „ISO-Code XO“ ersetzt durch „ISO-Code XL“.

10. In Teil B2 der Anlage wird in Zeile 1 der Begriff „ISO-Code“ ersetzt durch „ISO-Code der Währung“.

11. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ unterhalb der Zeile „m) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:

n) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften

   

§ 23 Abs. 13 Z 4a BWG

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12. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l) und m)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l), m) und n)]“.

13. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „n) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „o) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.

14. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „o) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „p) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.

15. Fußnote 41 lautet:

„Summe aus anrechenbaren Kapitalia von o) und p)“.

16. In Teil C der Anlage wird Zeile 1 der Tabelle zur Überschrift „ZUSAMMENFASSUNG DER KAPITALIA“ ersetzt durch folgende Zeile:

17. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ unterhalb der Zeile „r) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:

s) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften

   

§ 23 Abs. 13 Z 4a BWG

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18. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ in der Zeile unterhalb der Zeile „s) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich q) und r)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich q) ,r) und s)]“.

19. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ die Wortfolge „s) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „t) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.

20. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ die Wortfolge „t) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kap.“ ersetzt durch die Wortfolge „u) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.

21. Fußnote 63 lautet:

„Summe aus anrechenbaren Kapitalia von t) und u)“.

22. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ unterhalb der Zeile „m) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:

n) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften

   

§ 23 Abs. 13 Z 4a BWG

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23. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l) und m)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l), m) und n)]“.

24. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „n) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „o) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.

25. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „o) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „p) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.

26. Fußnote 77 lautet: „Summe aus anrechenbaren Kapitalia von o) und p)“.

27. An § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Teile C und D der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“

28. An § 4 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Teil B2 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“

29. An § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Teil A2 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“

30. An § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

„Teil B1 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. Juni 2005 anzuwenden.“

Pribil Traumüller

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