35. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die 7. Monatsausweisverordnung geändert wird
Auf Grund von § 74 Abs. 1 und 4 bis 6 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2004, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:
Die 7. Monatsausweisverordnung - 7. MAUS-VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde, BGBl. II Nr. 599/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 350/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 3 Z 3 wird im letzten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.
2. In § 1 Abs. 3 Z 4 wird im ersten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.
3. In § 1 Abs. 3 Z 5 lit b wird im letzten Satz die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 13 BWG)“ ersetzt durch die Wortfolge „die ausländische Kreditinstitute (§ 2 Z 20 und 21 BWG)“.
4. In Teil A2, Kapitel 1. (BETEILIGUNGEN-AKTIVA), der Anlage, wird in der Tabelle zur Überschrift „b) Indirekt gehaltene Beteiligungen an in- und ausländischen Kreditinstituten und Nichtbanken“ in Zeile 1 die Wortfolge „Nominalbeträge der gehaltenen Beteiligungen an „über <Identnummer>““ ersetzt durch die Wortfolge „Nominalbeträge der gehaltenen Beteiligungen an „an <Identnummer>““.
5. Fußnote 9 lautet:
„In der Hierarchieebene „1“ (das ist die erste Stufe über der indirekt gehaltenen Beteiligung) ist die entsprechende Identnummer der direkt gehaltenen Beteiligung anzuführen.“
6. In Teil A2, Kapitel 2. (ANTEILSRECHTE-PASSIVA), der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „b) Indirekt gehaltene Anteilsrechte von in- und ausländischen Kreditinstituten und Nichtbanken“ in Zeile 1 die Wortfolge „Nominale von „über <Identnummer>““ ersetzt durch die Wortfolge „gehaltenes Nominale von „von <Identnummer>““.
7. Fußnote 15 lautet:
„In der Hierarchieebene „1“ (das ist die erste Stufe unter dem indirekt gehaltenen Anteilsrecht) ist die entsprechende Identnummer des direkt gehaltenen Anteilsrechts anzuführen.“
8. In Teil B1, Kapitel 1A. (RESTLAUFZEITENSTATISTIK-AKTIVA), der Anlage wird in Zeile 2 der Begriff „ISO-Code XO“ ersetzt durch „ISO-Code XL“.
9. In Teil B1, Kapitel 1B. (RESTLAUFZEITENSTATISTIK-PASSIVA), der Anlage wird in Zeile 1 der Begriff „ISO-Code XO“ ersetzt durch „ISO-Code XL“.
10. In Teil B2 der Anlage wird in Zeile 1 der Begriff „ISO-Code“ ersetzt durch „ISO-Code der Währung“.
11. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ unterhalb der Zeile „m) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:
n) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften | 7840013 |
12. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l) und m)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l), m) und n)]“.
13. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „n) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „o) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.
14. In Teil C der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 23 BWG - EIGENMITTEL“ die Wortfolge „o) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „p) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.
15. Fußnote 41 lautet:
„Summe aus anrechenbaren Kapitalia von o) und p)“.
16. In Teil C der Anlage wird Zeile 1 der Tabelle zur Überschrift „ZUSAMMENFASSUNG DER KAPITALIA“ ersetzt durch folgende Zeile:
17. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ unterhalb der Zeile „r) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:
s) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften | 7840813 |
18. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ in der Zeile unterhalb der Zeile „s) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich q) und r)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich q) ,r) und s)]“.
19. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ die Wortfolge „s) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „t) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.
20. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „§ 24 BWG - KONSOLIDIERTE EIGENMITTEL“ die Wortfolge „t) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kap.“ ersetzt durch die Wortfolge „u) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.
21. Fußnote 63 lautet:
„Summe aus anrechenbaren Kapitalia von t) und u)“.
22. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ unterhalb der Zeile „m) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4 BWG“ folgende Zeile hinzugefügt:
n) Abzugsposten gemäß § 23 Abs. 13 Z 4a BWG - Beteiligungen und Kapitalbestandteile an Versicherungs-, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften | 7840913 |
23. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l) und m)]“ ersetzt durch die Wortfolge „ANRECHENBARE EIGENMITTEL [Tier I-Kapital + Tier II-Kapital abzüglich l), m) und n)]“.
24. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „n) kurzfristiges nachrangiges Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „o) kurzfristiges nachrangiges Kapital“.
25. In Teil D der Anlage wird in der Tabelle zur Überschrift „EIGENMITTEL GEMÄSS § 23 Abs. 13 Z 6a BWG“ die Wortfolge „o) für Tier III-Kap. umgewidmet. Tier II-Kapital“ ersetzt durch die Wortfolge „p) für Tier III-Kapital umgewidmetes Tier II-Kapital“.
26. Fußnote 77 lautet: „Summe aus anrechenbaren Kapitalia von o) und p)“.
27. An § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Teile C und D der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 sind erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“
28. An § 4 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Teil B2 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“
29. An § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Teil A2 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 31. Mai 2005 anzuwenden.“
30. An § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
„Teil B1 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 35/2005 ist erstmals auf Meldungen zum Meldestichtag 30. Juni 2005 anzuwenden.“
Pribil Traumüller
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