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BGBl III 161/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

161. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
(NR: GP XXII RV 628 AB 800 S. 96. BR: AB 7223 S. 719.)

161. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 6 des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 3. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2005 in Kraft.

Deutscher Vertragstext

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt 

Englischer Vertragstext

Agreement between the Republic of Austria and the Republic of Malta on the representation of the Republic of Malta by Austrian consular authorities in granting visa for transit and short stay 

Schüssel

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