151. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhängen dadurch kundzumachen, dass es in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der Übersetzung ins Deutsche zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Australien
Belgien
Dänemark
Deutschland
Europäische Gemeinschaft
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Japan
Kanada
Luxemburg
Niederlande
(für das Königreich in Europa)
Norwegen
Schweden
Schweiz
Spanien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 7. August 2002 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London vom 23. bis 24. Juni 2003 stattgefundenen 88. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2005 verlängert.
Schüssel
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)