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BGBl III 151/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

151. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen
(NR: GP XXI RV 1038 AB 1153 S. 107. BR: 6669 AB 6684 S. 689.)

151. Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhängen dadurch kundzumachen, dass es in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sowie in der Übersetzung ins Deutsche zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

    Australien

    Belgien

    Dänemark

    Deutschland

    Europäische Gemeinschaft

    Finnland

    Frankreich

    Griechenland

    Irland

    Italien

    Japan

    Kanada

    Luxemburg

    Niederlande

    (für das Königreich in Europa)

    Norwegen

    Schweden

    Schweiz

    Spanien

    Vereinigte Staaten

    Vereinigtes Königreich

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 7. August 2002 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London vom 23. bis 24. Juni 2003 stattgefundenen 88. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2005 verlängert.

Schüssel

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