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BGBl III 106/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte
(NR: GP XXI RV 769 AB 920 S. 87. BR: AB 6556 S. 683.)

106. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen 111) Das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen ist im Amtsblatt der EG Nr. L 225 vom 20. August 1990 veröffentlicht. samt Schlussakte

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Protokolls in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

    Belgien

    Dänemark

    Deutschland

    Griechenland

    Spanien

    Frankreich

    Irland

    Italien

    Luxemburg

    Niederlande

    Portugal

    Finnland

    Schweden

    Vereinigtes Königreich

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Februar 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 mit 1. November 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert:

Schüssel

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