106. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen 1 samt Schlussakte
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Protokolls in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Belgien
Dänemark
Deutschland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Finnland
Schweden
Vereinigtes Königreich
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Februar 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 mit 1. November 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert:
Schüssel
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