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BGBl III 104/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

104. Internationales Kaffeeübereinkommen von 2001 samt Anhang
(NR: GP XXI RV 1037 AB 1152 S. 107. BR: AB 6683 S. 689.)

104. Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 111) Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang ist im Amtsblatt der EG Nr. L 326 vom 11. Dezember 2001veröffentlicht. samt Anhang

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen samt Anhang dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen samt Übersetzung ins Deutsche im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufliegt.

    Angola

    Äthiopien

    Benin

    Bolivien

    Brasilien

    Burundi

    Costa Rica

    Côte d´Ivoire

    Dänemark

    Deutschland

    Dominikanische Republik

    Ecuador

    Europäische Gemeinschaft

    El Salvador

    Frankreich

    Gabun

    Griechenland

    Guatemala

    Guinea

    Haiti

    Honduras

    Indien

    Indonesien

    Irland

    Italien

    Jamaika

    Japan

    Kamerun

    Kenia

    Kolumbien

    Demokratische Republik Kongo

    Kongo

    Kuba

    Madagaskar

    Malawi

    Mexiko

    Nicaragua

    Nigeria

    Norwegen

    Papua-Neuguinea

    Paraguay

    Philippinen

    Portugal

    Ruanda

    Sambia

    Schweden

    Schweiz

    Simbabwe

    Spanien

    Vereinigte Republik Tansania

    Thailand

    Togo

    Uganda

    Venezuela

    Vereinigte Staaten

    Vereinigtes Königreich

    (einschließlich Jersey und St. Helena)

    Vietnam

    Zentralafrikanische Republik

    Zypern

    Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die vorläufige Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Art. 45 Abs. 3 erklärt:

    Belgien

    Ghana

    Luxemburg

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. September 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 45 Abs. 1 mit 17. Mai 2005 definitiv in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Schüssel

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