98. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (BGBl. III Nr. 199/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2003) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Griechenland | 17. Jänner 2005 |
Irland | 11. Februar 2004 |
Schüssel
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