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BGBl III 199/1999

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Übereinkommen dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

    ÜBEREINKOMMEN

    über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 5 für Österreich mit 1. Oktober 1999 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:

Dänemark, Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich.

Das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen ist im Amtsblatt der EG Nr. L 225 vom 20. August 1990 veröffentlicht.

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