78. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen)
Nach Mitteilung der Regierung von Rumänien hat Bosnien und Herzegowina am 12. April 2005 seinen Beitritt zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) (BGBl. III Nr. 139/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 86/2004) bekanntgegeben.
Schüssel
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