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BGBl III 86/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

86. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen)

86. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen)

Nach Mitteilung der Regierung von Rumänien hat Serbien und Montenegro am 20. Mai 2003 seinen Beitritt zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen) (BGBl. III Nr. 139/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2003) bekanntgegeben.

Schüssel

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