52. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der deutschen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen und arabischen Sprachfassungen Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Die Notifikation gemäß Art. 92 Abs. 1 des Abkommens wurde am 22. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 92 Abs. 1 mit 1. Juni 2004 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
deutsche Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
arabische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
dänische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
englische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
finnische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
französische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
griechische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
italienische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
niederländische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
portugiesische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
schwedische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 34
Anlage 35
spanische Liste der Anhänge und Protokolle
Anlage 36
Schüssel
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