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BGBl III 50/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

50. Fehlerverzeichnis 2 zu den Notifizierungstexten OCTI/RID/Not./40a) bis 40i) vom 31. Jänner 2004 und Fehlerverzeichnis 1 zur deutschen Ausgabe des RID 2005

50. Fehlerverzeichnis 2 zu den Notifizierungstexten OCTI/RID/Not./40a) bis 40i) vom 31. Jänner 2004111) siehe BGBl. III Nr. 110/2004 und Fehlerverzeichnis 1 zur deutschen Ausgabe des RID 2005222) siehe BGBl. III Nr. 109/2004

[Deutsche Sprachfassung, Erratum / Übersetzung siehe Anlagen]

[Französische Sprachfassung, Erratum siehe Anlagen]

Weiters teilt die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) mit, dass im Fehlerverzeichnis 2, ein Fehler aufgetreten ist:

Die Änderungsanweisung zu Absatz 6.2.5.8.4 muss richtig lauten:

  1. 6.2.5.8.4 Im zweiten Spiegelstrich erhält der Satzteil ", wobei der Prüfdruck f) unmittelbar dem Betriebsdruck i)," folgenden Wortlaut:

    „, wobei dem Prüfdruck f) unmittelbar der Betriebsdruck i),“.2)

Anlage 1

deutsches Fehlerverzeichnis 

Anlage 2

französisches Fehlerverzeichnis 

Schüssel

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