20. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres der Republik Serbien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des internationalen illegalen Suchtgifthandels und des internationalen Terrorismus
[ Deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]
[ Serbischer Vertragstext siehe Anlagen ]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. Dezember 2004 bzw. 5. Jänner 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. März 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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