54. Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Militärauszeichnungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 168, wird wie folgt geändert:
1. Im § 11 Abs. 1 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
- „4a. als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen oder“
2. Im § 18 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 11 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2004 tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.“
Klestil
Schüssel
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)