vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl I 50/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

50. Kundmachung: Gleichzeitiges In-Kraft-Treten der §§ 59 Abs. 3, 66 Abs. 2, 3 und 4 und 68 Abs. 1 und 2 der Europawahlordnung - EuWO mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und gleichzeitiges Außer-Kraft-Treten des § 89 samt Überschrift

50. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das gleichzeitige In-Kraft-Treten der §§ 59 Abs. 3, 66 Abs. 2, 3 und 4 und 68 Abs. 1 und 2 der Europawahlordnung - EuWO mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und das gleichzeitige Außer-Kraft-Treten des § 89 samt Überschrift

Auf Grund des § 91 Abs. 2 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2003, wird kundgemacht:

Die §§ 59 Abs. 3, 66 Abs. 2, 3 und 4 und 68 Abs. 1 und 2 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2003, sind gleichzeitig mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 (2002/772/EG , Euratom) zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EG KS, EWG, Euratom, BGBl. III Nr. 35/2004, mit 1. April 2004 in Kraft getreten; gleichzeitig ist § 89 samt Überschrift außer Kraft getreten.

Schüssel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)