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BGBl III 35/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (2002/772/EG, Euratom) zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom
(NR: GP XXII RV 209 AB 287 S. 40. BR: AB 6930 S. 704. )

35. Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (2002/772/EG, Euratom) zur Änderung des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärungen, dessen Art. 1 Pkt. 7 lit. a verfassungsergänzend ist, wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache111) Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

[deutscher Beschluss und Erklärung siehe Anlagen]

Die Österreichische Notifikation gemäß Art. 3 Abs. 2 des Beschlusses wurde am 8. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss ist gemäß seinem Art. 3 mit 1. April 2004 in Kraft getreten.

Anlage 1

deutscher Beschluss + Erklärungen 

Anlage 2

dänischer Beschluss 

Anlage 3

dänische Erklärung 

Anlage 4

englischer Beschluss 

Anlage 5

englische Erklärung 

Anlage 6

finnischer Beschluss 

Anlage 7

finnische Erklärung 

Anlage 8

französischer Beschluss 

Anlage 9

französische Erklärung 

Anlage 10

gälischer Beschluss 

Anlage 11

gälische Erklärung 

Anlage 12

griechischer Beschluss 

Anlage 13

griechische Erklärung 

Anlage 14

italienischer Beschluss 

Anlage 15

italienische Erklärung 

Anlage 16

niederländischer Beschluss 

Anlage 17

niederländische Erklärung 

Anlage 18

portugiesischer Beschluss 

Anlage 19

portugiesische Erklärung 

Anlage 20

schwedischer Beschluss 

Anlage 21

schwedische Erklärung 

Anlage 22

spanischer Beschluss 

Anlage 23

spanische Erklärung 

Schüssel

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