456. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Informatik, IT-Elektronik, IT-Kaufmann und Mikrotechnik geändert werden
Auf Grund der §§ 7 und 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Informatik-Ausbildungsordnung
Die Informatik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 332/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 502/2002, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lautet:
„(3) In die Ausbildung im Lehrberuf Informatik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 eingetreten werden.“
Artikel 2
Änderung der IT-Elektronik-Ausbildungordnung
Die IT-Elektronik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 333/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 502/2002, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lautet:
„(3) In die Ausbildung im Lehrberuf Informations- und Telekommunikationssysteme - Elektronik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 eingetreten werden.“
Artikel 3
Änderung der IT-Kaufmann-Ausbildungsordnung
Die IT-Kaufmann-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 334/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 502/2002, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lautet:
„(3) In die Ausbildung im Lehrberuf IT-Kaufmann kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 eingetreten werden.“
Artikel 4
Änderung der Mikrotechnik-Ausbildungsordnung
Die Mikrotechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 340/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 21/2004, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lautet:
„(3) In die Ausbildung im Lehrberuf Mikrotechnik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2005 eingetreten werden.“
Bartenstein
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