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BGBl II 455/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

455. Verordnung: Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

455. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 8 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 152/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2001, wird wie folgt geändert:

§ 16 lautet:

„§ 16. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Baumaschinentechniker, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugmechaniker, Landmaschinentechniker oder Landmaschinenmechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit im Umfang des § 9 Abs. 1 Z 1 ohne die Bereiche ,,Beheben einer einfachen Störung und Vornahme einer einfachen Wartungs- oder Instandsetzungsarbeit an einem Kraftfahrzeug“ sowie auf die Gegenstände Transport-Geschäftsfall, Fachgespräch und Fachkunde im Umfang des § 14 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 8. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 8 bis 12, 14 und 15.

(2) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Speditionskaufmann kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände Prüfarbeit, Fachgespräch und Fachkunde im Umfang des § 14 Abs. 1 Z 4 bis 8. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 8, 9, 11, 12, 14 und 15.“

Bartenstein

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