419. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung des § 10 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Juni 2004, V 3/04-8, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 6. August 2004, § 10 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Bartenstein
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