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BGBl II 353/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

353. Verordnung: Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für Interkulturelle Kommunikation“ und „Akademischer Referent für Interkulturelle Kommunikation“; Lehrgang „Interkulturalität und Kommunikation“, Internationales Zentrum für Kulturen + Sprachen in der Volkshochschule Favoriten, Wien

353. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für Interkulturelle Kommunikation“ und „Akademischer Referent für Interkulturelle Kommunikation“; Lehrgang „Interkulturalität und Kommunikation“, Internationales Zentrum für Kulturen + Sprachen in der Volkshochschule Favoriten, Wien

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2004, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Internationale Zentrum für Kulturen + Sprachen in der Volkshochschule Favoriten, Wien, ist berechtigt, den Lehrgang „Interkulturalität und Kommunikation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Interkulturalität und Kommunikation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Referentin für Interkulturelle Kommunikation“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Referent für Interkulturelle Kommunikation“ zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer

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