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BGBl II 332/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

332. Verordnung: Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Business Managerin“ und „Akademischer Business Manager“; Lehrgang „Business Management“, Wirtschaftsförderungs­institut der Wirtschaftskammer Österreich

332. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Business Managerin“ und „Akademischer Business Manager“; Lehrgang „Business Management“, Wirtschaftsförderungs­institut der Wirtschaftskammer Österreich

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 21/2004, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Business Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Business Management“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Business Managerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Business Manager“ zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Freigabe zur Abfrage unter der Internet-Adresse www.ris.bka.gv.at in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer

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