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BGBl II 325/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

325. Verordnung: Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

325. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

Auf Grund des § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2004, wird verordnet:

Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 34/2004 einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger, Kosten nachträglicher Anpassungen, Investitionen technischer Natur sowie Kosten der Umsetzung der Online-Antragstellung in Höhe von EUR 4 489 461,03, fällig im August 2004, ersetzt.

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