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BGBl II 290/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

290. Verordnung: Abänderung der Verordnung über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung

290. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abänderung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung

Auf Grund des § 5 Abs. 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2003, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung, BGBl. II Nr. 226/2002, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Wortfolge „0092 Produkttechnologie/Wirtschaft“ eingefügt.

2. In § 2 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „0092 Produkttechnologie/Wirtschaft“.

3. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Verlängerung beträgt für Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschul-Studiengänge „Tourismus-Management“, „Militärische Führung“ und „Kommunales Management“ jeweils ein Semester.“

4. § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Überdies wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2004 treten mit 1. September 2004 in Kraft.“

Gehrer

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