290. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abänderung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung
Auf Grund des § 5 Abs. 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2003, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung, BGBl. II Nr. 226/2002, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird die Wortfolge „0092 Produkttechnologie/Wirtschaft“ eingefügt.
2. In § 2 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „0092 Produkttechnologie/Wirtschaft“.
3. § 2 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Verlängerung beträgt für Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschul-Studiengänge „Tourismus-Management“, „Militärische Führung“ und „Kommunales Management“ jeweils ein Semester.“
4. § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Überdies wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2004 treten mit 1. September 2004 in Kraft.“
Gehrer
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