275. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen
Auf Grund § 71 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2004, in Verbindung mit § 150 Abs. 1 Maschinen-Sicherheitsverordnung - MSV, BGBl. Nr. 306/1994, in der Fassung BGBl. II Nr. 130/2004, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen wird in der Anlage geregelt.
- 2. Die Kundmachung vom 19. März 2004, BGBl. II Nr. 130/2004, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Bartenstein
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