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BGBl II 275/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

275. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

275. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

Auf Grund § 71 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2004, in Verbindung mit § 150 Abs. 1 Maschinen-Sicherheitsverordnung - MSV, BGBl. Nr. 306/1994, in der Fassung BGBl. II Nr. 130/2004, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen wird in der Anlage geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 19. März 2004, BGBl. II Nr. 130/2004, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen 

Bartenstein

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